Main-Echo berichtet über Mängel an HLF20-16
Löschfahrzeug der Kahler Feuerwehr nach nur zwei Jahren kaputt
Brandschutz: stellt Löschfahrzeug nach nur zweieinhalb Jahren außer Dienst – Gerichtsverfahren läuft
30 Mängel Der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Kahl ist dezimiert. Eines ihrer zwei Löschgruppenfahrzeuge hat die Wehr vergangene Woche außer Dienst stellen müssen – aufgrund von, so Kommandant Florian Ritter gestern in einer Pressemitteilung, »sicherheitsrelevanten Mängeln«. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20/16 ist damit nach nur zweieinhalb Dienstjahren nicht mehr einsatzbereit.
Es handele sich um das deutschlandweit erste vom Aufbauhersteller BAI Sonderfahrzeuge GmbH ausgelieferte Fahrzeug dieses Typs (»Baiway«-Serie). Die Gemeinde Kahl und die Herstellerfirma sehen nun einer gerichtlichen Klärung des Mängelfalls entgegen. Derzeit läuft ein vom Landgericht Aschaffenburg eingeleitetes Beweissicherungsverfahren. Liste mit 30 Mängeln Nachdem ein Gutachter das Fahrzeug untersucht habe, liege dem Gericht eine Liste mit 30 Mängeln vor, berichtete Florian Ritter gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Um welche Mängel genau es sich handelt, wollte Ritter unter Verweis auf das schwebende Verfahren nicht sagen. Manche der Mängel seien jedoch, so unterstrich der Kommandant, »sicherheitsrelevant«, und zwar so, dass er den Einsatz des Fahrzeugs »nicht mehr verantworten« könne. Am 12. Januar habe er Bürgermeister Seitz mitgeteilt, »dass die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs aufgrund der Vielzahl an sicherheitsrelevanten Mängeln auf unbefristete Zeit nicht mehr gewährleistet« sei, so Ritter in seiner Pressemitteilung. Das im Mai 2009 in Dienst gestellte HLF 20/16 sei »zu keinem Zeitpunkt mängelfrei« gewesen – »trotz zahlreicher Servicetermine durch den Lieferanten«. Bestellt habe man das Fahrzeug bereits im Jahre 2007, und zwar zu einem, so Ritter zum Main-Echo, »Schnäppchenpreis« zur Markteinführung von rund 330 000 Euro und damit rund 90 000 Euro unter dem heute üblichen Preis. Den folgenden zweijährigen »Lieferverzug« erklärt Ritter damit, dass das Fahrzeug bei der Bestellung »noch kein vernünftiges Produkt« gewesen sei. Löschfahrzeug von 1988 Dass es aus ihrer Sicht auch nie ein solches geworden ist, stellt die Kahler Feuerwehr nun vor Probleme. Denn neben dem nun nicht mehr einsatzbereiten HLF 20/16 verfügt sie nur noch über ein weiteres Löschgruppenfahrzeug – ein LF 16-12, Baujahr 1988. »Um den Brandschutz in der Gemeinde Kahl am Main sicherzustellen und die Sicherheit der Feuerwehrdienstleistenden zu garantieren, wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, adäquate Maßnahmen zur Kompensation des Fahrzeugausfalls für einen längeren, unbestimmten Zeitraum einzuleiten«, so der Kommandant in seiner Pressemitteilung. »Es geht jetzt darum, die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr zu gewährleisten«, sagte Bürgermeister Jürgen Seitz gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Dies könne auch in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden geschehen, deren Feuerwehren mit Fahrzeugen aushelfen könnten. Eine weitere Belastung für die gebeutelten Gemeindefinanzen befürchtet der Bürgermeister jedoch nicht; Seitz sieht den Hersteller in der Pflicht und setzt auf die gerichtliche Durchsetzung der Kahler Interessen: »Die Firma muss ein Ersatzfahrzeug stellen. Wir haben ein nagelneues Fahrzeug gekauft und bestehen darauf, dass wir wieder ein nagelneues Fahrzeug bekommen.« Reaktion der Firma Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt der Vertriebsleiter der BAI Sonderfahrzeuge GmbH, Marco Abrecht, gestern Abend: »Es ist zutreffend, dass es seit der Auslieferung des Prototyps der Feuerwehr Kahl am Main zu diversen Mängelfeststellungen des Auftraggebers kam. Die gemeldeten Mängel wurden durch Techniker unseres Unternehmens zeitnah und absprachegemäß durchgeführt. Von Seiten des Auftraggebers wurde die Abstellung der entsprechenden Mängel anschließend bestätigt.« In Folge einer Diskussion um einen angeblich vorliegenden weiteren Mangel sei es zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen. Daher begrüße die Firma BAI die Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens. »Wir sind der Auffassung, dass diese Angelegenheit nun gutachterlich geprüft werden sollte.« BAI will dem Vertrag nachkommen Sollte nach diesem Verfahren eine Nachbesserungspflicht seitens der Firma BAI bestehen, werde man »dieser selbstverständlich innerhalb eines üblichen Zeitrahmens nachkommen«. Marco Abrecht schließt seine Mitteilung an unsere Zeitung mit dem Satz, dass BAI »auch künftig in der Lage sein wird, den vertraglichen Bestimmungen nachzukommen«. Main-Echo vom 18.1.2012