Erklärung zur Barrierefreiheit.

Feuerwehr Kahl am Main

Die Freiwillige Feuerwehr Kahl ist bemüht, ihre Website www.ff-kahl.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter www.ff-kahl.de veröffentlichte Webangebot. Sie entspricht den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachfolgend genannten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

  • Einige Bilder und Grafiken enthalten keine geeigneten Alternativtexte.
  • PDF-Dokumente entsprechen nicht vollständig dem Standard PDF/UA für barrierefreie Dokumente.
  • Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung.
  • Navigationselemente und interaktive Inhalte wie Slider oder Buttons sind nicht in allen Fällen per Tastatur oder Screenreader vollständig nutzbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Technische Standards

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an der europäischen Norm EN 301 549.

Eine Anpassung an WCAG 2.2 (Stand: Oktober 2023) ist in Planung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Hinweise zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:

Freiwillige Feuerwehr Kahl
Hanauer Landstraße 35
63796 Kahl am Main

Telefon: 06188/993 99-0
E-Mail: info@ff-kahl.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Winzererstraße 9, 80797 München
E-Mail: schlichtungsstelle@bayern.de
Web: www.behindertenbeauftragter.bayern.de

Zukünftige Anforderungen gemäß BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt. Dieses Gesetz verpflichtet auch private Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Einhaltung verbindlicher Barrierefreiheitsanforderungen.

Wir prüfen aktuell, inwieweit unser Angebot von diesen Regelungen betroffen ist, und werden unsere digitalen Inhalte entsprechend anpassen.

Letzte Aktualisierung

Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 17. Juni 2025.